- Gesetzliche Grundlage: Geistiges Heilen ist erlaubt
Der rechtliche Rahmen für geistiges Heilen ohne Heilpraktikerzulassung basiert auf:
📌 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004
Aktenzeichen: 1 BvR 784/03
Kernaussage: Geistiges Heilen ohne medizinische Diagnose oder körperliche Behandlung bedarf keiner Heilpraktikererlaubnis.
➡️ Wichtig: Das Urteil ist kein Paragraph, sondern ein verfassungsrechtlicher Beschluss, der besagt:
„Ein Verbot der Tätigkeit des geistigen Heilers, der keine Diagnosen stellt und keine körperlichen Eingriffe vornimmt, verstößt gegen die Berufsfreiheit.“