1. Gesetzliche Grundlage: Geistiges Heilen ist erlaubt

Der rechtliche Rahmen für geistiges Heilen ohne Heilpraktikerzulassung basiert auf:

📌 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004

Aktenzeichen: 1 BvR 784/03
Kernaussage: Geistiges Heilen ohne medizinische Diagnose oder körperliche Behandlung bedarf keiner Heilpraktikererlaubnis.

➡️ Wichtig: Das Urteil ist kein Paragraph, sondern ein verfassungsrechtlicher Beschluss, der besagt:

„Ein Verbot der Tätigkeit des geistigen Heilers, der keine Diagnosen stellt und keine körperlichen Eingriffe vornimmt, verstößt gegen die Berufsfreiheit.“